Hausnummer Festsetzung

    Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten vergeben.

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

    Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Großer Plöner See

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Rieper-Straße 8

    24306 Plön

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplätze (1 Std. Parkzeit mit Parkuhr), weitere Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Heinrich-Rieper-Straße.
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus hält Hamburger Str. Von dort ca. 400 m Fußweg zur Amtsverwaltung über die Seestraße.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. von 08:00 - 12:00 Uhr Di. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Falls Sie in dringenden Angelegenheiten zu den angegebenen Terminen keine Zeit haben, rufen Sie uns bitte an. Gern geben wir Ihnen einen Termin außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: +49 4522 7471-33

    Telefon Festnetz: +49 4522 7471-0

    E-Mail: info@amt-gps.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
    • das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVATT am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Adresse, Hausnummerzuteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English