Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 330 Bauverwaltung, Liegenschaften, Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Bürgerbüro Friedrichskoog: Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4851 9596-0
E-Mail: info@amt-marne-nordsee.de
Kontaktperson
Herr Jörg von Böhlen
Frau Kerstin Meier
Telefon Festnetz: 04851 959642
E-Mail: info@amt-marne-nordsee.de
Bankverbindung
Amtskasse Marne-Nordsee
Empfänger: Amtskasse Marne-Nordsee
IBAN: DE16 2225 0020 0000 0002 80
BIC: HSHNDEH1
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
- das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVATT am 11.04.2022
Stichwörter
Adresse, Hausnummerzuteilung