Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Mit der Betriebserlaubnis wird bestätigt, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
Beschreibung
Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde als Einzelgenehmigung erteilt.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
Hinweise für Segeberg: Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.
Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg (www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).
Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.
Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.
Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.
Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg (www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).
Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.
Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Bad Segeberg (Hauptstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassung@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9415
Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Norderstedt (Außenstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: norderstedt-zulassung@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8600
Formulare
Hinweise für Segeberg: Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Änderung der Halteranschrift (Antrag)
- Ausgabe eines Vordruckes einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Briefantrag)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Antrag)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Antrag)
- Eintrag einer technischen Änderung (Antrag)
- Einverständniserklärung für die Zulassung auf eine GbR für Fahrzeughalter*innen (Formular)
- Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter (zum Beispiel bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter*innen, Formular)
- Erhebung von Daten bei den KFZ-Zulassungsstellen (Informationsblatt)
- Erklärung über den Verlust/Diebstahl von Kennzeichen und Diebstahl von Fahrzeugen (Formular)
- Halterwechsel (für ein zugelassenes Fahrzeug ohne Änderung des Kennzeichens, Antrag)
- Kennzeichengröße (Hinweise)
- Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen (Erklärung zum Empfangsberechtigten, Formular)
- Mitteilung über Verkauf eines Fahrzeuges an die KFZ-Zulassungsbehörde (Merkblatt und Formular)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust einer Betriebserlaubnis (Antrag)
- Verlusterklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Formular)
- Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)
- Wechselkennzeichen (Merkblatt)
- Wieviel kostet eine Zulassung? (Infoblatt)
- Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)
- Zulassung von Kraftfahrzeugen (Gebührenübersicht)
- Änderung der Halteranschrift (Antrag)
- Ausgabe eines Vordruckes einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Briefantrag)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Antrag)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Antrag)
- Eintrag einer technischen Änderung (Antrag)
- Einverständniserklärung für die Zulassung auf eine GbR für Fahrzeughalter*innen (Formular)
- Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter (zum Beispiel bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter*innen, Formular)
- Erhebung von Daten bei den KFZ-Zulassungsstellen (Informationsblatt)
- Erklärung über den Verlust/Diebstahl von Kennzeichen und Diebstahl von Fahrzeugen (Formular)
- Halterwechsel (für ein zugelassenes Fahrzeug ohne Änderung des Kennzeichens, Antrag)
- Kennzeichengröße (Hinweise)
- Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen (Erklärung zum Empfangsberechtigten, Formular)
- Mitteilung über Verkauf eines Fahrzeuges an die KFZ-Zulassungsbehörde (Merkblatt und Formular)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust einer Betriebserlaubnis (Antrag)
- Verlusterklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Formular)
- Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)
- Wechselkennzeichen (Merkblatt)
- Wieviel kostet eine Zulassung? (Infoblatt)
- Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)
- Zulassung von Kraftfahrzeugen (Gebührenübersicht)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Man unterscheidet bei der Betriebserlaubnis zwischen:
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile und
- Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein