Beseitigung von Anlagen Genehmigung

    Beseitigung von (baulichen) Anlagen

    In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

    Beschreibung

    Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

    Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
    Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

    Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
    • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4621 87-622

    Telefon Festnetz: +49 4621 87-0

    E-Mail: bauaufsicht@schleswig-flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Arensharde - Bauverwaltung - Allg. Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 41

    24887 Silberstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Diverse
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04626 96-96

    Telefon Festnetz: 04626 96-60

    E-Mail: bauamt@amt-arensharde.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Abbruchgenehmigung, Abrissgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de