Beseitigung von Anlagen Genehmigung

    Beseitigung von Anlagen Genehmigung

    In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

    Beschreibung

    Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

    Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
    Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

    Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
    • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

    Ansprechpartner

    Stadt Geesthacht

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04152 13-0

    Fax: 04152 13-266

    E-Mail: info@geesthacht.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 330-Fachgebiet Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-504

    E-Mail: bauordnung@kreis-rz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Geesthacht (Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus Montag Nach Terminvereinbarung Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch Nach Terminvereinbarung Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr Freitag Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4152 13396

    Telefon Festnetz: +49 4152 130(Zentrale)

    E-Mail: info@geesthacht.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Stichwörter

    Abrissgenehmigung, Abbruchgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de