Studienbeiträge
In Schleswig-Holstein werden derzeit keine Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen erhoben.
Beschreibung
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge erheben. In Schleswig-Holstein werden derzeit von den Studierenden an den staatlichen Hochschulen keine Studienbeiträge erhoben.
Für bestimmte Dienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Verwaltungsgebühren und die Erstattung von Auslagen erheben (§ 41 Hochschulgesetz - HSG). Ob und in welcher Höhe gegebenenfalls Verwaltungsgebühren erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.
Für die Studierendenschaft der Hochschule und für das Studentenwerk Schleswig-Holstein werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags für das Studentenwerk beträgt derzeit 45,50 Euro pro Semester. Die Höhe des Beitrags für die Studierendenschaft (auch "Semesterbeitrag"; § 74 Hochschulgesetz - HSG) variiert zwischen den Hochschulen erheblich, weil die Höhe des Beitragsanteils für das Semesterticket insbesondere wegen der unterschiedlichen Geltungsbereiche der Semestertickets sehr unterschiedlich ist.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 41, 74 Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG).
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu den Kosten eines Studiums (zum Beispiel über Studiengebühren oder Verwaltungsgebühren) finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder des Deutschen Studentenwerks (DSW).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Studiumsfinanzierung, Studiumfinanzierung