• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen

Archäologische Denkmäler gehören zum kulturellen Erbe eines Landes.

Beschreibung

Archäologische Denkmäler gehören - wie die Baudenkmäler - zum kulturellen Erbe unseres Landes. Dieses gilt es zu erhalten und zu schützen.

Zu dem archäologischen Erbe gehören sowohl sichtbare Monumente, wie zum Beispiel Grabhügel, Burgen, Warften, Deiche und Wallanlagen, als auch die materiellen Hinterlassenschaften unserer Vorfahren, wie Werkzeuge, Waffen oder Schmuckstücke. Archäologische Denkmäler sind meist im Boden verborgen und nur für das geschulte Auge sichtbar. Durch intensive Bodeneingriffe (zum Beispiel bei Straßenbau, Kiesabbau, Bebauung) besteht die Gefahr der Zerstörung archäologischer Denkmäler.

Zu den Ergebnissen archäologischer Forschung, die sich in Ausstellungen der Museen widerspiegeln, kann jede Bürgerin und jeder Bürger beitragen, indem sie/er auf archäologische Funde oder Denkmäler achtet und diese der zuständigen Stelle meldet.

Es werden Fortbildungsveranstaltungen zur Suche nach Funden angeboten. Zudem unterstützt die zuständige Stelle bei der Erstellung von Ortschroniken, bei der Fundstück-Bestimmung sowie der allgemeinen Bürgerberatung bezüglich archäologischer Belange. Zudem bietet die zuständige Stelle den Bauunternehmen Untersuchungen vor notwendigen Bodeneingriffen an, damit dieser eine hohe Planungssicherheit für die Bauvorhaben erhalten.

Zuständigkeit

  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Lübeck.

Ansprechpartner

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Brockdorff-Rantzau-Straße 70

24837 Schleswig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4621 387-0

Fax: +49 4621 387-55

E-Mail: alsh@alsh.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 10.08.2016

Technisch geändert am 16.01.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Amt für Schule und Kultur

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 17-18

24306 Plön

Version

Technisch erstellt am 23.04.2024

Technisch geändert am 23.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Abteilung Kultur und Denkmalschutz

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 17-18

24306 Plön

Kontakt

Telefon Festnetz: 04522 743-468

Fax: 04522743 95-468

E-Mail: silke.hunzinger@kreis-ploen.de

Version

Technisch erstellt am 23.01.2025

Technisch geändert am 23.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle hält Fundmeldungsformulare vor, die der systematischen, zentralen Erfassung der Funde dient.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020