Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
Archäologische Denkmäler gehören zum kulturellen Erbe eines Landes.
Beschreibung
Archäologische Denkmäler gehören - wie die Baudenkmäler - zum kulturellen Erbe unseres Landes. Dieses gilt es zu erhalten und zu schützen.
Zu dem archäologischen Erbe gehören sowohl sichtbare Monumente, wie zum Beispiel Grabhügel, Burgen, Warften, Deiche und Wallanlagen, als auch die materiellen Hinterlassenschaften unserer Vorfahren, wie Werkzeuge, Waffen oder Schmuckstücke. Archäologische Denkmäler sind meist im Boden verborgen und nur für das geschulte Auge sichtbar. Durch intensive Bodeneingriffe (zum Beispiel bei Straßenbau, Kiesabbau, Bebauung) besteht die Gefahr der Zerstörung archäologischer Denkmäler.
Zu den Ergebnissen archäologischer Forschung, die sich in Ausstellungen der Museen widerspiegeln, kann jede Bürgerin und jeder Bürger beitragen, indem sie/er auf archäologische Funde oder Denkmäler achtet und diese der zuständigen Stelle meldet.
Es werden Fortbildungsveranstaltungen zur Suche nach Funden angeboten. Zudem unterstützt die zuständige Stelle bei der Erstellung von Ortschroniken, bei der Fundstück-Bestimmung sowie der allgemeinen Bürgerberatung bezüglich archäologischer Belange. Zudem bietet die zuständige Stelle den Bauunternehmen Untersuchungen vor notwendigen Bodeneingriffen an, damit dieser eine hohe Planungssicherheit für die Bauvorhaben erhalten.
Hinweise für Lübeck: Archäologie
Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Abteilung Archäologie ist als Obere und Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die archäologischen Kulturdenkmale auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck und die Archäologische Sammlung. Sie betreut die Grabungsschutzgebiete „Innere Stadt“ (gesamte Altstadtinsel) und „Teerhofinsel/Alt Lübeck“, sowie die z. Zt. 282 Bodendenkmale der Denkmalliste und ca. 2000 Fundstellen im Stadtgebiet. Die Abteilung Archäologie ist zuständig für archäologische Ausgrabungen und nimmt Fundmeldungen entgegen.
Information und Beratung der Denkmaleigentümer
Prüfung, Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen
Erteilung steuerlicher Bescheinigungen für Maßnahmen an allen Arten von Denkmalen
Bearbeitung von Anträgen auf Zuwendungen
Beratung über Fördermöglichkeiten
Führen der Denkmallisten für die Hansestadt Lübeck
Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Bauforschungen
Information der Öffentlichkeit in Veranstaltungen, Vorträgen und Führungen
Publikation von Forschungen
Betreuung, Pflege und laufende Erweiterung der Archäologischen Sammlung
Bearbeitung wissenschaftlicher Anfragen und Leihersuchen
Annahme von archäologischen Funden aus dem Stadtgebiet Lübeck
Betreuung von Praktikanten (Schüler/Studenten)
Einsatzstelle der Jugendbauhütte Lübeck
Pflege von Fachbibliotheken der Archäologie
Von 2009 bis 2016 führte die Lübecker Archäologie im Gründungsviertel der Altstadt eine der größten innerstädtischen Ausgrabungen in Nordeuropa durch.
Weitere Informationen unter :
https://www.landesarchaeologen.de/
https://die-gemeinnuetzige.de/64-0-Archaeologische+Gesellschaft+der+Hansestadt+Luebeck+eV.htm
Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Abteilung Archäologie ist als Obere und Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die archäologischen Kulturdenkmale auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck und die Archäologische Sammlung. Sie betreut die Grabungsschutzgebiete "Innere Stadt" (gesamte Altstadtinsel) und "Teerhofinsel/Alt Lübeck", sowie die z. Zt. 282 Bodendenkmale der Denkmalliste und ca. 2000 Fundstellen im Stadtgebiet. Die Abteilung Archäologie ist zuständig für archäologische Ausgrabungen und nimmt Fundmeldungen entgegen.
Information und Beratung der Denkmaleigentümer
Prüfung, Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen
Erteilung steuerlicher Bescheinigungen für Maßnahmen an allen Arten von Denkmalen
Bearbeitung von Anträgen auf Zuwendungen
Beratung über Fördermöglichkeiten
Führen der Denkmallisten für die Hansestadt Lübeck
Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Bauforschungen
Information der Öffentlichkeit in Veranstaltungen, Vorträgen und Führungen
Publikation von Forschungen
Betreuung, Pflege und laufende Erweiterung der Archäologischen Sammlung
Bearbeitung wissenschaftlicher Anfragen und Leihersuchen
Annahme von archäologischen Funden aus dem Stadtgebiet Lübeck
Betreuung von Praktikanten (Schüler/Studenten)
Einsatzstelle der Jugendbauhütte Lübeck
Pflege von Fachbibliotheken der Archäologie
Von 2009 bis 2016 führte die Lübecker Archäologie im Gründungsviertel der Altstadt eine der größten innerstädtischen Ausgrabungen in Nordeuropa durch.
Weitere Informationen unter :
https://www.landesarchaeologen.de/
https://die-gemeinnuetzige.de/64-0-Archaeologische+Gesellschaft+der+Hansestadt+Luebeck+eV.htm
Zuständigkeit
- An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
- bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Lübeck.
Ansprechpartner
Archäologie und Denkmalpflege, Obere und Untere Denkmalschutzbehörde; Archäologie
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Meesenring
Gebühren: nein
Kaufhof
Bus: Linie 4, Linie 5, Linie 11
Meesenring
Bus: Linie 4, Linie 11
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
Fax: +49 451 122-1394
E-Mail: archaeologie@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.de-mail.de
Internet
Stichwörter
antik, Archäologie, Archäologie und Denkmalpflege, Archäologische Denkmale, Archäologische Funde, Ausgrabungen, Denkmal, Denkmalliste, Denkmalschutz, Geschichte, Grabungen, Gründungsviertel, Magnetfischen
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle hält Fundmeldungsformulare vor, die der systematischen, zentralen Erfassung der Funde dient.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübeck: Archäologie
Hinweis: Die Suche und die Grabung nach Kulturdenkmalen in Gewässern und an Land, die Verwendung von Suchgeräten (Sonden) sind gesetzlich genehmigungspflichtig! Ungenehmigte Handlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Zufällige Funde, auch auf Privatbesitz, sind anzeigepflichtig! Hinweise und Informationen erhalten Sie in der Abteilung Archäologie.
Hinweis: Die Suche und die Grabung nach Kulturdenkmalen in Gewässern und an Land, die Verwendung von Suchgeräten (Sonden) sind gesetzlich genehmigungspflichtig! Ungenehmigte Handlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Zufällige Funde, auch auf Privatbesitz, sind anzeigepflichtig! Hinweise und Informationen erhalten Sie in der Abteilung Archäologie.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein