Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

    Archäologische Denkmäler: Schutz und Erhaltung

    Archäologische Denkmäler gehören zum kulturellen Erbe eines Landes.

    Beschreibung

    Archäologische Denkmäler gehören - wie die Baudenkmäler - zum kulturellen Erbe unseres Landes. Dieses gilt es zu erhalten und zu schützen.

    Zu dem archäologischen Erbe gehören sowohl sichtbare Monumente, wie zum Beispiel Grabhügel, Burgen, Warften, Deiche und Wallanlagen, als auch die materiellen Hinterlassenschaften unserer Vorfahren, wie Werkzeuge, Waffen oder Schmuckstücke. Archäologische Denkmäler sind meist im Boden verborgen und nur für das geschulte Auge sichtbar. Durch intensive Bodeneingriffe (zum Beispiel bei Straßenbau, Kiesabbau, Bebauung) besteht die Gefahr der Zerstörung archäologischer Denkmäler.

    Zu den Ergebnissen archäologischer Forschung, die sich in Ausstellungen der Museen widerspiegeln, kann jede Bürgerin und jeder Bürger beitragen, indem sie/er auf archäologische Funde oder Denkmäler achtet und diese der zuständigen Stelle meldet.

    Es werden Fortbildungsveranstaltungen zur Suche nach Funden angeboten. Zudem unterstützt die zuständige Stelle bei der Erstellung von Ortschroniken, bei der Fundstück-Bestimmung sowie der allgemeinen Bürgerberatung bezüglich archäologischer Belange. Zudem bietet die zuständige Stelle den Bauunternehmen Untersuchungen vor notwendigen Bodeneingriffen an, damit dieser eine hohe Planungssicherheit für die Bauvorhaben erhalten.

    Hinweise für Lübeck: Archäologie


    Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Abteilung Archäologie ist als Obere und Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die archäologischen Kulturdenkmale auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck und die Archäologische Sammlung. Sie betreut die Grabungsschutzgebiete "Innere Stadt" (gesamte Altstadtinsel) und "Teerhofinsel/Alt Lübeck", sowie die z. Zt. 282 Bodendenkmale der Denkmalliste und ca. 2000 Fundstellen im Stadtgebiet. Die Abteilung Archäologie ist zuständig für archäologische Ausgrabungen und nimmt Fundmeldungen entgegen.

    Information und Beratung der Denkmaleigentümer
    Prüfung, Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen
    Erteilung steuerlicher Bescheinigungen für Maßnahmen an allen Arten von Denkmalen
    Bearbeitung von Anträgen auf Zuwendungen
    Beratung über Fördermöglichkeiten
    Führen der Denkmallisten für die Hansestadt Lübeck
    Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Bauforschungen
    Information der Öffentlichkeit in Veranstaltungen, Vorträgen und Führungen
    Publikation von Forschungen
    Betreuung, Pflege und laufende Erweiterung der Archäologischen Sammlung
    Bearbeitung wissenschaftlicher Anfragen und Leihersuchen
    Annahme von archäologischen Funden aus dem Stadtgebiet Lübeck
    Betreuung von Praktikanten (Schüler/Studenten)
    Einsatzstelle der Jugendbauhütte Lübeck
    Pflege von Fachbibliotheken der Archäologie

    Von 2009 bis 2016 führte die Lübecker Archäologie im Gründungsviertel der Altstadt eine der größten innerstädtischen Ausgrabungen in Nordeuropa durch.

    Weitere Informationen unter :

    https://www.landesarchaeologen.de/

    https://die-gemeinnuetzige.de/64-0-Archaeologische+Gesellschaft+der+Hansestadt+Luebeck+eV.htm

    Zuständigkeit

    • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
    • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Lübeck.

    Ansprechpartner

    Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Brockdorff-Rantzau-Straße 70

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 387-0

    Fax: +49 4621 387-55

    E-Mail: alsh@alsh.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Archäologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 8

    23566 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Meesenring
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kaufhof
      Linie:
      • Bus: Linie 4, Linie 5, Linie 11
    • Haltestelle: Meesenring
      Linie:
      • Bus: Linie 4, Linie 11

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    Fax: +49 451 122-1394

    E-Mail: archaeologie@luebeck.de

    Kontaktperson

    • Herr Dr. Manfred Schneider (Bereichsleitung Archäologie und Denkmalpflege)

      Telefon Festnetz: +49 451 122-7151

    • Frau M.A. Ingrid Schalies (Bodendenkmalpflege Innenstadt)

      Telefon Festnetz: +49 451 122-7163

    • Herr Dr. Dirk Rieger (Bodendenkmalpflege Vorstädte / Travemünde / Landgebiet / Sonderprojekte)

      Telefon Festnetz: +49 451 122-7176

    • frau M.A. Doris Mührenberg (Öffentlichkeitsarbeit / Fundbearbeitung / Magazine)

      Telefon Festnetz: +49 451 122-7160

    • Herr M.A. Mieczyslaw Grabowski (Grabungstechnik)

      Telefon Festnetz: +49 451 122-7161

    • Herr Dirk Rummert (Grabungstechnik)

      Telefon Festnetz: +49 451 122-7157

    • Frau Sylvia Morgenstern (Restaurierung)

      Telefon Festnetz: +49 451 122-7166

    Internet

    Stichwörter

    antik, Archäologie, Archäologie und Denkmalpflege, Archäologische Denkmale, Archäologische Funde, Ausgrabungen, Denkmal, Denkmalliste, Denkmalschutz, Geschichte, Grabungen, Gründungsviertel, Magnetfischen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle hält Fundmeldungsformulare vor, die der systematischen, zentralen Erfassung der Funde dient.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübeck: Archäologie


    Hinweis: Die Suche und die Grabung nach Kulturdenkmalen in Gewässern und an Land, die Verwendung von Suchgeräten (Sonden) sind gesetzlich genehmigungspflichtig! Ungenehmigte Handlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Zufällige Funde, auch auf Privatbesitz, sind anzeigepflichtig! Hinweise und Informationen erhalten Sie in der Abteilung Archäologie.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English