Angebote der Jugendarbeit Unterbreitung

    Jugendarbeit / Jugendbildung

    Jugendarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Sie unterstützt Jugendliche dabei, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt das eigenverantwortliche Handeln.

    Beschreibung

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.

    Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

    Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsveranstaltungen und Projekte von Trägern der Jugendhilfe, die Jugendverbände, Investitionen in Stätten der Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie das ehrenamtliche Engagement (Freistellung und Verdienstausfall) auf der Basis der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

    Zuständigkeit

    • An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
    • an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).

    Hinweise für Dithmarschen: Jugendarbeit / Jugendbildung

    Fachdienst 102 - Hilfen im Übergang

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 102 - Hilfen im Übergang

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0481 97-4813

    E-Mail: flucht-ukraine@dithmarschen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Jugendberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation