Angebote der Jugendarbeit Unterbreitung

    Jugendarbeit / Jugendbildung

    Jugendarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Sie unterstützt Jugendliche dabei, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt das eigenverantwortliche Handeln.

    Beschreibung

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.

    Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

    Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsveranstaltungen und Projekte von Trägern der Jugendhilfe, die Jugendverbände, Investitionen in Stätten der Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie das ehrenamtliche Engagement (Freistellung und Verdienstausfall) auf der Basis der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

    Hinweise für Neumünster: Jugendarbeit

    Zuständigkeit

    • An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
    • an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Boostedter Straße 3

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2140

    Fax: +49 4321 942-2149

    E-Mail: kinderundjugendarbeit@neumuenster.de

    Internet

    Stichwörter

    Hilfe für Jugendliche, Jugendarbeit, Jugendliche, Kinder und Jugendliche

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Jugendberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English