Jugendarbeit / Jugendbildung
Jugendarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Sie unterstützt Jugendliche dabei, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt das eigenverantwortliche Handeln.
Beschreibung
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.
Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.
Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsveranstaltungen und Projekte von Trägern der Jugendhilfe, die Jugendverbände, Investitionen in Stätten der Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie das ehrenamtliche Engagement (Freistellung und Verdienstausfall) auf der Basis der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.
Hinweise für Neumünster: Jugendarbeit
- Rat, Hilfe und Informationen findet ihr im Kinder- und Jugendbüro. Es ist eine offene Anlaufstelle für euch!
- Rat, Hilfe und Informationen findet ihr im Kinder- und Jugendbüro. Es ist eine offene Anlaufstelle für euch!
Zuständigkeit
- An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
- an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2140
Fax: +49 4321 942-2149
Internet
Stichwörter
Hilfe für Jugendliche, Jugendarbeit, Jugendliche, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Jugendberatung