• Witzwort (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Intensiv- und Krankentransport Durchführung

Rettungsdienst rufen

Notrufnummer: 112.

Beschreibung

Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen.

Notfallrettung:
Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in besonders ausgestatteten Rettungswagen in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.

Krankentransport:
Der Krankentransport ist die Beförderung anderer kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.

Luftrettung:
Die Luftrettung ergänzt und unterstützt den bodengebundenen Rettungsdienst insbesondere in der Notfallrettung und bei Verlegungen in andere Behandlungseinrichtungen.

Hinweise für Nordfriesland: Rettungsdienst

Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer "112". Krankentransporte könnnen ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert werden (Tel. 04841-19222).

Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer "112". Krankentransporte könnnen ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert werden (Tel. 04841-19222).

Zuständigkeit

An den jeweils zuständigen kommunalen Rettungsdienstträger.

Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112. Krankentransporte werden ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert.

Hinweise für Nordfriesland: Rettungsdienst

Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer "112". Krankentransporte könnnen ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert werden (Tel. 04841-19222).

Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer "112". Krankentransporte könnnen ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert werden (Tel. 04841-19222).

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.30.1 Abteilung Rettungsdienst

Adresse

Hausanschrift

Marktstraße 6

25813 Husum

Kontakt

Telefon Festnetz: 04841 67-378

E-Mail: rettungsdienst@nordfriesland.de

Version

Technisch erstellt am 07.07.2022

Technisch geändert am 31.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Zum Zwecke der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen: ärztliche Verordnung.

Diese ärztliche Verordnung kann bei der Notfallrettung auch durch die Notärzte ausgestellt oder durch eine Beförderungsbestätigung des Krankenhauses ersetzt werden.

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

  • Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - SHRDG),
  • Verordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (SHRDG-DVO),
  • §§ 60, 61, 62, 133 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung.

Kosten

  • Es sind die zwischen den Krankenkassen und jedem kommunalen Rettungsdienstträger vereinbarte Benutzungsentgelte zu zahlen; bei der Luftrettung die mit den Luftrettungsunternehmen vereinbarten Entgelte.
  • Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse nach den Vorschriften des SGB V die Kosten der Versorgung durch Notärzte, der Rettungsfahrt zum Krankenhaus und von aus zwingenden medizinischen Gründen notwendigen Krankentransporten (bis auf die Zuzahlung nach § 61 SGB V in Höhe von maximal 10,00 Euro).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020