Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Schwerbehinderte Menschen können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, eine Wertmarke beantragen, die zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV berechtigt.
Beschreibung
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?
“Freifahrt“ im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind sowie blinde und gehörlose Menschen. Voraussetzung für die „Freifahrt“ ist, dass man beim Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt erwirbt.
Hinweise für Segeberg: Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
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Zuständigkeit
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).
Die Beantragung der Beiblätter erfolgt formlos.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat nur dann ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.
Kosten
- Schwerbehinderte Menschen mit dem Ausweismerkzeichen „G“ oder „aG“ und gehörlose Menschen müssen in der Regel für die Wertmarke 72,00 Euro pro Jahr bezahlen.
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erhalten die Wertmarke kostenlos.
- Schwerbehinderte Menschen, die Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder ALG II, Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII oder dem SGB VIII (laufende Leistungen für den Lebensunterhalt) oder entsprechende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen erhalten die Wertmarke kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein