Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

    Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.

    Beschreibung

    Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

    Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

    Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

    • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
    • als Sachleistung,
    • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
    • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

    Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
    • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
    • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
    • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

    Hinweise für Segeberg: Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

    Ihre zuständige Stelle finden Sie unter den folgenden Dienstleistungen:

    Die  Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zählt nicht mehr zum Bereich Sozialhilfe.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Segeberg: Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

    Ihre zuständige Stelle finden Sie unter den folgenden Dienstleistungen:

    Die  Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zählt nicht mehr zum Bereich Sozialhilfe.

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 31 - Eingliederungshilfe - 343 Sonstige Sozialhilfe, Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstr. 11

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ZOB
      Linie:
      • Bus: -

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 16015-02

    Fax: 04531 1607715-02

    E-Mail: k.lueder@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zu Einkommen,
    • Nachweise zu Belastungen.

    Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 27 - 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Verordnung zur Durchführung des § 82
    • Verordnung zur Durchführung des § 90

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hilfeleistung, Notlage

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation