Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

    Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.

    Beschreibung

    Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

    Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

    Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

    • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
    • als Sachleistung,
    • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
    • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

    Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
    • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
    • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
    • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachteam 2.2 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rendsburger Straße 42

    24787 Fockbek

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
      Linien:
      • Bus: Linie 2
      • Bus: Linie 3
      • Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04331 6677-980

    Telefon Festnetz: 04331 6677-80

    E-Mail: soziales@fockbek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Sozialhilfe - Antrag auf Erbringung von Leistungen nach Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    Sozialhilfe - Merkblatt zur Sozialhilfe
    Sozialhilfe - Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kraftfahrzeugs (Kfz)
    Sozialhilfe - Befreiung vom Bankgeheimnis und Ermächtigung zur Auskunftserteilung
    Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gem. § 90 Absatz 4 SGB VIII

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachteam 2.2 Soziales & Asyl

    Adresse

    Hausanschrift

    Rendsburger Straße 42

    24787 Fockbek

    Formulare

    Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gem. § 90 Absatz 4 SGB VIII
    Sozialhilfe - Befreiung vom Bankgeheimnis und Ermächtigung zur Auskunftserteilung
    Sozialhilfe - Merkblatt zur Sozialhilfe
    Sozialhilfe - Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kraftfahrzeugs (Kfz)

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zu Einkommen,
    • Nachweise zu Belastungen.

    Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 27 - 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Verordnung zur Durchführung des § 82
    • Verordnung zur Durchführung des § 90

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Notlage, Hilfeleistung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de