Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.
Beschreibung
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
- Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
- Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
- Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).
Hinweise für Neumünster: Soziale Hilfen
Alle die Sozialhilfe betreffende Themen (weiterführende Links):
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
- Blindenhilfe
- Engliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Häusliche Pflege
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Landesblindengeld
- Pflegewohngeld
- Wohngeld
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Menschen mit Behinderung".
ANTRAGSFORMULARE des Fachdienstes Soziale Hilfen:
- Sozialhilfe-Antrag und Antrag für Asylbewerber-Leistungen
(zu finden unter dem grün unterlegten Punkt "Soziale Hilfen)
Alle die Sozialhilfe betreffende Themen (weiterführende Links):
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
- Blindenhilfe
- Engliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Häusliche Pflege
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Landesblindengeld
- Pflegewohngeld
- Wohngeld
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Menschen mit Behinderung".
ANTRAGSFORMULARE des Fachdienstes Soziale Hilfen:
- Sozialhilfe-Antrag und Antrag für Asylbewerber-Leistungen
(zu finden unter dem grün unterlegten Punkt "Soziale Hilfen)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2565
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2494
Fax: +49 4321 942-2293
Fax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Stichwörter
Behinderte, behinderte Menschen, Schwerbehindert, Schwerbehinderte Menschen
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zu Einkommen,
- Nachweise zu Belastungen.
Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Verordnung zur Durchführung des § 82
- Verordnung zur Durchführung des § 90
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Notlage, Hilfeleistung