Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

    Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.

    Beschreibung

    Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

    Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

    Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

    • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
    • als Sachleistung,
    • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
    • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

    Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
    • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
    • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
    • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

    Bus: Linie 2

    Bus: Linie 7

    Bus: Linie 16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können Ihre Unterlagen in Kopie während der Öffnungszeiten an der Infothek im Verwaltungszentraum Mühlentor abgeben, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass an der Infothek keine individuelle Beratung angeboten wird. Servicezeiten vor Ort nur nach vorheriger Terminbuchung: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30  - 18:00 Uhr Fr.  08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di.  08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00  - 14:00 Uhr Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: grundsicherung@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Servicebereich des Verwaltungszentrums Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck


     

    Stichwörter

    Darlehen, Existenzsicherung, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Landesblindengeld, Lebensunterhalt, SoZi, Sozialhilfe, Sozialhilfe beantragen, Sozialhilfe Unterstützung, Sozialhilfeantrag, Zinsloses Darlehen

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2018 (von: Deringer, Angelika)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zu Einkommen,
    • Nachweise zu Belastungen.

    Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Verordnung zur Durchführung des § 82
    • Verordnung zur Durchführung des § 90

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Notlage, Hilfeleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)