Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Der Schwerbehindertenausweis gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale.

    Beschreibung

    Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

    Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.

    Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.

    Zuständigkeit

    Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: 6675
      • Bus: 489
      • Bus: X89
      • Bus: 589

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4122 854-140

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: 589
      • Bus: X89
      • Bus: 489
      • Bus: 6675

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    Fax: +49 4122 854-140

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Anlage 9

    25746 Heide

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 481 6960

    Fax: +49 481 636199

    E-Mail: post.hei@lasd.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein aktuelles Passfoto.

    Formulare

    Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder mit dem Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    handycap, Rollstuhl, Ausweis Behinderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de