Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Kinder- und Jugendschutz

    Der Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

    Beschreibung

    Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

    Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

    Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.

    Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.

    Zuständigkeit

    • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
    • Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

    Ansprechpartner

    Für Mönkhagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Kindswohlgefährdung, Kindeswohlgefährdung, Kindswohl, Verwahrlosung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English