Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.
Ansprechpartner
Fachdienst 231 Familienberatung Geesthacht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04152 8098-40
Internet
Fachdienst 245 Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Kinderschutz und Betreuung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 888-659
E-Mail: unterhalt@kreis-rz.de
Kontaktperson
Frau Spangemacher (KuK & Frühe Hilfen)
Frau Maschke (KuK Fachstelle Kinderschutz)
Frau F. Günther (KuK Fachstelle Kinderschutz und Koordinatorin Familienzentren)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0151 55145251
Telefon Festnetz: 04541 888-669
E-Mail: Guenther@Kreis-RZ.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kindeswohlgefährdung, Verwahrlosung, Kindswohl, Kindswohlgefährdung