Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.
Ansprechpartner
Stadt Flensburg - Kinder- und Jugendbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
24931 Flensburg
Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-17.30 Uhr Freitag: 8.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Stichwörter
Ferienpass
Stadt Flensburg - Ordnungsverwaltung
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Hausanschrift
Postanschrift
24931 Flensburg
Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg
Öffnungszeiten
Dienstag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstag Nachmittag 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen
Kontakt
Internet
Stichwörter
Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Verwahrlosung, Kindeswohlgefährdung, Kindswohlgefährdung, Kindswohl