• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Kriegsopferfürsorge Gewährung

Kriegsopferfürsorge

Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Beschreibung

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

Zuständigkeit

  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

Ansprechpartner

Abteilung Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 17-18

24306 Plön

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4522 74382

Fax: +49 4522 74395364

E-Mail: sozialamt@kreis-ploen.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 28.03.2013

Technisch geändert am 28.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landesamt für soziale Dienste Neumünster

Adresse

Hausanschrift

Steinmetzstraße 1 - 11

24534 Neumünster

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4321 913-5

Fax: +49 4321 13338

E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

Internet

Stichwörter

lasd

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020