Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Kriegsopferfürsorge

    Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

    Beschreibung

    Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

    Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

    • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
    • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
    • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
    • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
    • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

    Zuständigkeit

    • An die "Fürsorgestellen für Kriegsopfer" bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
    • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

    Hinweise für Ostholstein: Spez. Zuständigkeit

    Die Landeshauptstadt Kiel führt auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg, Steinburg, Ostholstein, Stormarn und Pinneberg sowie für die Hansestadt Lübeck die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus. Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kriegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.

    Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Personal und Organisation - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Str. 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

    Fax: +49 4521 788-600(Zentrale)

    E-Mail: personal.organisation@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 2

    24114 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Harmsstraße
      Linie:
      • Bus: 50, 51, 52, 81

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für soziale Dienste Neumünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinmetzstraße 1 - 11

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4321 13338

    Telefon Festnetz: +49 4321 913-5

    E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    lasd

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Burgstraße 4

    23552 Lübeck

    Kontakt

    Fax: +49 451 1406499

    Telefon Festnetz: +49 451 14060

    E-Mail: post.hl@lasd.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
    • Nachweise über Einkommen,
    • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
    • Nachweise über Vermögen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de