Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Kriegsopferfürsorge

    Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

    Beschreibung

    Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

    Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

    • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
    • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
    • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
    • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
    • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

    Zuständigkeit

    • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
    • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

    Hinweise für Dithmarschen: Zuständigkeit KriFü

    Die Landeshauptstadt Kiel führt auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg, Steinburg, Ostholstein, Stormarn und Pinneberg sowie für die Hansestadt Lübeck die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus. Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kriegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.

    Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden.

    Die Landeshauptstadt Kiel führt auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg, Steinburg, Ostholstein, Stormarn und Pinneberg sowie für die Hansestadt Lübeck die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus. Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kriegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.

    Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer

    Aktuelles

    Anmeldung und Wartenummernausgabe im Servicebüro im Erdgeschoss für die Bereiche Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zur Pflege Leistungen nach dem AsylbLG Keine Anmeldung erforderlich in der 2. Etage für die Bereiche Landesblindengeld Kriegsopferfürsorge Bestattungskosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 2

    24114 Kiel

    Harmsstraße

    Bus: 50, 51, 52, 81

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3365

    Fax: +49 431 901-64410

    E-Mail: wohnungsamt@kiel.de

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    Technisch erstellt am 30.07.2009 (von: Andreas Michaelsen)

    Technisch geändert am 14.08.2024 (von: Lehmann, Julia)

    Sprachversion

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesamt für soziale Dienste Neumünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinmetzstraße 1 - 11

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 913-5

    Fax: +49 4321 13338

    E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    lasd

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    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

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    Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Anlage 9

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 481 6960

    Fax: +49 481 636199

    E-Mail: post.hei@lasd.landsh.de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
    • Nachweise über Einkommen,
    • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
    • Nachweise über Vermögen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)