Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Kriegsopferfürsorge

    Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

    Beschreibung

    Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

    Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

    • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
    • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
    • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
    • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
    • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

    Zuständigkeit

    • An die "Fürsorgestellen für Kriegsopfer" bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
    • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

    Ansprechpartner

    Landesamt für soziale Dienste Neumünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinmetzstraße 1 - 11

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4321 13338

    Telefon Festnetz: +49 4321 913-5

    E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    lasd

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
    • Nachweise über Einkommen,
    • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
    • Nachweise über Vermögen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de