Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen
Wer Personen ausbilden möchte, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.
Beschreibung
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler/innen), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.
Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit der Inhaberin/dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.
Die Fahrlehrerprüfung wird von einem eigens eingerichteten Prüfungsausschuss abgenommen.
Hinweise für Segeberg: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Führerscheinstelle und Führerscheintausch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und Führerscheinstelle Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8770(Führerscheinumtausch)
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9597(Fahrerlaubnisbehörde)
E-Mail: kfs@segeberg.de
erforderliche Unterlagen
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der zuständigen Stelle ein schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Klasse zu stellen. Außerdem sind dem Antrag beizufügen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt,
- Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift,
- ein ärztliches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung.
Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage eines fachärztlichen Zeugnisses oder das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung verlangen. - Eine beglaubigte Kopie Ihres Führerschein/des Kartenführerscheins (es kann auch der Originalführerschein zur Einsichtnahme vorgelegt werden),
- Unterlagen über die Fahrpraxis,
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach mindestens abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung,
- Anmeldebestätigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte nebst Bescheinigung über den dortigen Ausbildungsbeginn,
- Führungszeugnis (Beleg-Art O) zur Vorlage bei der Behörde und
- eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung.
Voraussetzungen
Das Fahrlehrerrecht ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Fahrlehrerberufs regelt das Fahrlehrergesetz. Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung auf der Grundlage dieses Gesetzes. Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber
- mindestens 21 Jahre alt ist,
- geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
- die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt (eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus),
- über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll (Es genügt, wenn die Bewerberin/der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE und DE über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B und D verfügt.),
- innerhalb der letzten drei Jahre zur Fahrlehrerin/zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist und
- die fachliche Eignung in einer Prüfung nachgewiesen hat.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 FahrLG
Verfahrensablauf
- Die Ausbildung zur Fahrlehrerin/zum Fahrlehrer kann nur in einer der bundesweit rund 56 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten erfolgen. Dabei ist nicht nur die theoretische Ausbildung, sondern auch ein Praktikum in einer Ausbildungs-Fahrschule vorgeschrieben.
- Die Ausbildung ist eine "Stufen-Ausbildung". In der Grundstufe wird zunächst die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erworben. Hierfür ist ein zweiphasiges Antragsverfahren erforderlich. Darauf aufbauend können die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erworben werden.
- Damit die Fahrlehreranwärterin/der Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule die in der amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erworbenen Kenntnisse auch anwenden kann, wird ihr/ihm, wenn sie/er die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt hat, eine "befristete Fahrlehrerlaubnis" mit beschränkten Ausbildungsrechten erteilt.
- Die befristete Fahrlehrerlaubnis erlischt entweder mit Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis oder nach dreimaliger erfolgloser Lehrprobe im theoretischen oder im fahrpraktischen Unterricht oder nach Ablauf von 2 Jahren ab Erteilung.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgesetzt. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die bereits im öffentlichen Dienst (Bundeswehr, Polizei) eine Fahrlehrerlaubnis erworben haben und eine zivile Fahrlehrerlaubnis anstreben, entfällt die Ablegung der Fahrlehrerprüfung. Diese Bewerberinnen/Bewerber müssen neben den genannten Unterlagen einen Nachweis über den Besitz der Dienstfahrlehrerlaubnis (zum Beispiel beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins) dem Antrag beifügen.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Ausbildungsfahrlehrer, Fahrlehrerschein
Metainformation
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Oering
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Blunk
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Winsen
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Leezen
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Nahe
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Westerrade
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Kayhude
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Nehms
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Weede
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Ellerau
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Tarbek
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Glasau
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Seth
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Krems II
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Wensin
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Schieren
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Dreggers
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Traventhal
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Segeberg
- Ursprungsportal: Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen in Damsdorf