Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Taxi

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    Hinweise für Segeberg: Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Führerscheinstelle und Führerscheintausch

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und Führerscheinstelle
    Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kfs@segeberg.de

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9597(Fahrerlaubnisbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8770(Führerscheinumtausch)

    Version

    Technisch erstellt am 26.05.2022 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Kreis Segeberg Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 50

    22846 Norderstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04551 9518770(Führerschein Pflichtumtausch)

    Telefon Festnetz: 04551 9519597(sonstige Anliegen)

    E-Mail: fahrerlaubnis@segeberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2024 (von: Webservice, Stadt Norderstedt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Webservice, Stadt Norderstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    FzF, Fahrgast, Fahrerlaubnis, Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung, Taxi, Fahrgastbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

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