• Remmels (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen Erteilung

Sportbootführerschein (SBF)

Wer ein Sportboot unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein.

Beschreibung

Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen. Abhängig vom Geltungsbereich sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich.

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen) berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor (auch Segelbooten) auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den mit Motorbooten befahrbaren sonstigen Gewässern. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 m Länge und/oder unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
 
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor (auch Segelbooten) auf den Seeschifffahrtsstraßen. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das Mindestalter beträgt auch hier 16 Jahre.

Zuständigkeit

  • An den Deutschen Segler-Verband (DSV),
  • den Deutschen Motoryacht-Verband (DMYV),
  • den Yacht- und Segelclub vor Ort oder
  • die Volkshochschulen.

Ansprechpartner

Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV)

Adresse

Hausanschrift

Gründgensstr. 18

22309 Hamburg

Kontakt

E-Mail: info@dsv.org

Fax: +49 40 63 20 09-28

Telefon Festnetz: +49 40 6 32 00-90

Version

Technisch erstellt am 05.07.2011

Technisch geändert am 27.09.2012

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Deutscher Motoryachtverband e. V.

Adresse

Hausanschrift

Vinckeufer 12-14

47119 Duisburg

Kontakt

E-Mail: info@dmyv.de

Telefon Festnetz: +49 203 8 09 58-0

Fax: +49 203 8 09 58-58

Weitere Informationen

Die genannte Stelle ist nicht zuständig im verwaltungsrechtlichen Sinne. Sie erteilt lediglich Auskünfte.

Version

Technisch erstellt am 05.07.2011

Technisch geändert am 27.09.2012

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

  • Mindestalter SBF Binnen unter Segel: 14 Jahre
  • Mindestalter SBF mit Antriebsmaschine: 16 Jahre
  • Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber
  • Vorlage gültiger Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis (Verzicht bei Minderjährigen)

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

  • Ggf. Kosten für einen Lehrgang/Kurs
  • Aktuelle Prüfungsgebühren sind über der Deutschen Segler-Verband zu erfragen

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen sowie Lehrgangs- und Prüfungsangebote finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MWVATT am 18.11.2021

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 15.11.2024

Stichwörter

Motorbootschein, Sportbootschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020