Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Reinbek - Stadtbetrieb Reinbek (Abwasser, Straßenreinigung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig. Einen Termin können Sie online unterreinbek.de/termine vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Fiebing
Telefon Festnetz: 040 72750-339
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 040 72750-279
E-Mail: stadtentwicklung-umwelt@reinbek.de
E-Mail: martina.riedmann@reinbek.de
Herr Rosenbaum
Telefon Festnetz: 040 72750-301
Frau Tran Van
Telefon Festnetz: 040 72750-100
E-Mail: anh.tranvan@reinbek.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung