Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Großhansdorf: Straßenreinigung

    Die Gemeinde ist grundsätzlich für die Reinigung der dem öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage zuständig. Mit der Straßenreinigungssatzung wird für einige Straßen diese Pflicht vollumfänglich an die Anlieger übertragen.  Für andere Straßen gilt dies nur zum Teil. In diesem Straßen wird eine gebührenpflichtige maschinelle Fahrbahnreinigung durch eine Fremdfirma durchgeführt. Jeweils dienstags (gerade Woche: OT Schmalenbeck / ungerade Woche: OT Großhansdorf) fährt die Kehrmaschine durch die Gemeinde. Bitte helfen Sie mit das Reinigungsergebnis zu verbessern und stellen Sie an den Reinigungstagen Ihr Fahrzeug nicht auf der Fahrbahn ab.


    An laubreichen Herbsttagen ist die Kapazitätsgrenze des Reinigungsfahrzeugs schneller erreicht als an anderen Tagen, es ist daher unvermeidlich, dass in Etappen und auch an anderen Wochentagen weitere Reinigungsfahrten stattfinden.
    Bei Temperaturen in Gefrierpunktnähe finden ebenfalls keine Reinigungsfahrten statt, da die Wasserzugabe während des Reinigungsvorgangs zu Glatteis führen würde.

    Zur Straßenreinigung zählt auch das Zusammenharken des Herbstlaubs auf öffentlichen Wegen und Grünstreifen. Wegen der zahlreichen Bäume ist diese Aufgabe oftmals recht mühsam. Die Gemeinde unterstützt Sie daher bei dieser Aufgabe, in dem das zusammengekehrte Laub mit 3 Laubsaugern kostenlos abgeholt wird.
    Bewährt haben sich einfache, oben offene Sammelkäfige aus stabilem Maschendraht, die zur Laubsaison auf die Grünstreifen gestellt werden: das gesammelte Laub weht nicht wieder auf den Weg und der Schlauch des Laubsaugers erwischt auch das letzte Blatt.

    Die Gemeinde muss für die entgeltliche Entsorgung des gesammelten Laubs bis zu 20.000 €  pro Jahr bezahlen. Bitte entsorgen Sie daher kein Laub aus Ihrem Garten über die gemeindliche Laubsammlung!
     
    Details zum Umfang der Straßenreinigung  in den einzelnen Straßen entnehmen Sie bitte der

    Straßenreingungssatzung

    Straßenreinigung Gebührensatzung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großhansdorf - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Barkholt 64

    22927 Großhansdorf

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Laubentsorgung, Laub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English