Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Krempermarsch - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Birkenweg 29

    25361 Krempe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für E-Autos
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. Geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04824 38900(Telefonzentrale)

    Fax: 04824 389010

    E-Mail: info@amt-krempermarsch.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Krempermarsch - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Birkenweg 29

    25361 Krempe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für E-Autos
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. Geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04824 389010

    Telefon Festnetz: 04824 389021(Herr Tietjens)

    E-Mail: info@amt-krempermarsch.landsh.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Laubentsorgung, Laub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de