• Auufer (Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
Straßenreinigung

Straßenreinigung

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

Beschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Amt Breitenburg

Adresse

Hausanschrift

Osterholz 5

25524 Breitenburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin) Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin) Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin) Donnerstag geschlossen Freitag 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4828 990-0

Fax: +49 4828 990-99

E-Mail: info@amt-breitenburg.de

Bankverbindung

Amtskasse Breitenburg

Empfänger: Amtskasse Breitenburg

IBAN: DE32 2019 0109 0079 1617 50

BIC: GENODEF1HH4

Bankinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG

Amtskasse Breitenburg

Empfänger: Amtskasse Breitenburg

IBAN: DE56 2225 0020 0000 1282 79

BIC: NOLADE21WHO

Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

Version

Technisch erstellt am 14.12.2009

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Kosten

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Laub, Laubentsorgung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020