Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Kaltenkirchen - SG Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 14

    24568 Kaltenkirchen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeines Rathaus Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kaltenkirchen - Fachbereich 7 - Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Kieler Straße 61

    24568 Kaltenkirchen

    Öffnungszeiten

    November bis März: Montags, dienstags und donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr mittwochs: 07:00 - 13:00 Uhr (nachmittags geschlossen) freitags: 07:00 - 12:15 Uhr (nachmittags geschlossen) März bis Oktober: Montags und dienstags: 06:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr donnerstags: 06:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 15:45 Uhr mittwochs und freitags 06:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4191 959562

    E-Mail: bauhof@kaltenkirchen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Laub, Laubentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English