Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Klimaschutz, Verkehr und Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-211
Telefon Festnetz: 0431 5866-232
Telefon Festnetz: 0431 5866-701
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: bauamt@kronshagen.de
Stichwörter
Abfall, Abfallablagerung, Abwasser, Akteneinsicht, Akteneinsicht Baugenehmigung, Akteneinsicht Nachbargrundstück, Altlasten, Ampel, Ampeln, Anbauanträge, Anbauten, Antrag auf Sondernutzung, Aufgrabungen, Baustellenanordnung, Baustellenanordnungen, Bebauungsplan, Bebauungsplanung, Entwässerung, Schmutzwasser, Erschließung, Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeiträge, Flächenutzungsplan, Hochwasser, Hochwasserschutz, Kanal, Landschaftsplanung, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Straßen, Straßenausbaubeiträge, Straßenbau Verkehrsstraßen Fußwege Gehwege Radwege Radfahrbahnen Fahrbahn Straßenabläufe Gullys, straßenbeleuchtung, Straßenerhalt, Straßeninstandsetzung, Straßenlaternen, Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühr, Straßenschäden, Straßenverzeichnis, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Verkehrsschilder, Verkehrsüberwachung, Verkehrszeichen, Versteigerung
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung