Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Witt
Hausanschrift
Fax: 04348 709-640
Telefon Festnetz: 04348 709-400
E-Mail: ordnungsamt@amt-schrevenborn.de
Herr Ohle
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0431 23972-501
Fax: 0431 23972-650
E-Mail: ordnungsamt@amt-schrevenborn.de
Frau Kröger
Frau Moritz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0431 2409-121
Fax: 0431 2409-600
E-Mail: Ordnungsamt@amt-schrevenborn.de
Internet
Weitere Informationen
Formulare
Hinweise für Schrevenborn: Straßenreinigung
- Satzung der Gemeinde Mönkeberg über die Straßenreinigung (einschl. Winterdienst) im Gemeindegebiet - Lesefassung
- Straßenreinigungssatzung - Anlage 1
- Straßenreinigungssatzung - Anlage 2
- Straßenreinigungssatzung - Anlage 3
- Satzung der Gemeinde Schönkirchen über die Straßenreinigung im Gemeindegebiet
- Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Heikendorf vom 10.12.2014
- Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Heikendorf vom 10.12.2014 - Anlage 1
- Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Heikendorf vom 10.12.2014 - Anlage 2
- Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Heikendorf vom 10.12.2014 - Anlage 3
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung