Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Schenefeld - Bauhof

    Adresse

    Postanschrift

    Dannenkamp 23

    22869 Schenefeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:00 - 16:15 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Bauhof@stadt-schenefeld.de

    Telefon Festnetz: 040 83037-176

    Kontaktperson

    • Frau Alina Behnert
      Postanschrift

      Dannenkamp 23

      22869 Schenefeld

      E-Mail: Bauhof@stadt-schenefeld.de

      Telefon Festnetz: 040 83037-176

    • Herr Marko Gräper
      Postanschrift

      Dannenkamp 23

      22869 Schenefeld

      Telefon Festnetz: +49 40 83037-176

      Fax: +49 40 83037-177

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2022 (von: Webservice, Stadt Schenefeld)

    Technisch geändert am 08.12.2022 (von: Webservice, Stadt Schenefeld)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Hinweise für Schenefeld: Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Laub, Laubentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)