Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Bauhof
Adresse
Postanschrift
Dannenkamp 23
22869 Schenefeld
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:00 - 16:15 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Bauhof@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: 040 83037-176
Kontaktperson
Frau Alina Behnert
Postanschrift
Dannenkamp 23
22869 Schenefeld
E-Mail: Bauhof@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: 040 83037-176
Herr Marko Gräper
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Hinweise für Schenefeld: Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung