Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Scharbeutz: Straßenreinigung
Von diesem Recht der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf die Anlieger hat die Gemeinde Scharbeutz per Straßenreinigungssatzung Gebrauch gemacht und die Straßen in 3 Reinigungsklassen eingeteilt. Bei allen Reinigungsklassen wurde die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen an die Anlieger übertragen.
Gemäß der Reinigungsklasse 1 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz sind die Anwohner dieser Straßen verpflichtet, auch die Fahrbahnen von Schnee und Glätte zu beseitigen.
Bei den Straßen die der Reinigungsklasse 2 zugeordnet sind, ist die Gemeinde für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen verantwortlich.
Hinweis:
Für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die dazugehörigen Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortslagen ist die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz zuständig.
weitere Informationen:
Bürgerinformation Winterdienst (pdf)
Von diesem Recht der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf die Anlieger hat die Gemeinde Scharbeutz per Straßenreinigungssatzung Gebrauch gemacht und die Straßen in 3 Reinigungsklassen eingeteilt. Bei allen Reinigungsklassen wurde die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen an die Anlieger übertragen.
Gemäß der Reinigungsklasse 1 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz sind die Anwohner dieser Straßen verpflichtet, auch die Fahrbahnen von Schnee und Glätte zu beseitigen.
Bei den Straßen die der Reinigungsklasse 2 zugeordnet sind, ist die Gemeinde für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen verantwortlich.
Hinweis:
Für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die dazugehörigen Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortslagen ist die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz zuständig.
weitere Informationen:
Bürgerinformation Winterdienst (pdf)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Scharbeutz - Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr 
Kontakt
Bauhof
Beschreibung
Zugangsbemerkung Behörde:
!!! KEIN WERTSTOFFHOF !!!
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten wie angegeben, darüber hinaus nach telefonischer Absprache Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 07:00 bis 12:00 Uhr  Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 04503 7709-630
Fax: 04503 7709-99630
Telefon mobil: 0151 14860904
E-Mail: bauhof@gemeinde-scharbeutz.de
Kontaktperson
Herr Rainer Dohms
Telefon Festnetz: 04503 7709-630
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung