Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Neustadt in Holstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Heike Kocks (Sachbearbeiterin)
Zuständig für
- Sonstiges: Straßenreinigung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04561 619-442
E-Mail: hkocks@stadt-neustadt.de
Fax: 04561 619-447
Herr Stern (Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühr)
Zuständig für
- Sonstiges: Straßenreinigungsgebühr
Hausanschrift
Fax: 04561 619-1469
Telefon Festnetz: 04561 619-469
E-Mail: astern@stadt-neustadt.de
Formulare
Hinweise für Neustadt in Holstein: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung