Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 4.4 Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auf dem Gelände
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"
Linie:- Bus: Linie: 4
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851660
Internet
Weitere Informationen
Ihre Anregungen, Beschwerden und Hinweise nehmen wir gerne direkt unter https://gemeinde-sylt.mängelmelder.de/#pageid=1 entgegen.
In unserem Mängelmelder können Sie direkt den Bearbeitungsstand verfolgen.
Stichwörter
Bauhof
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung