Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Ratzeburg - Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Empfang / Bürgerbüro Mo. - Mi.    8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do.            8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Fr.             8:00 - 12:00 Uhr  alle anderen Ämter: Mo. - Fr.   8:00 - 12:00 Uhr Do.         14:30 - 16:00 Uhr Hinweis (nach 16:00 Uhr nur mit Terminreservierung)
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 8000-880
Stadt Ratzeburg - Städtischer Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 12:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Fr. 07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung