Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Ratzeburg - Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 1

    23909 Ratzeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang / Bürgerbüro Mo. - Mi. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Fr. 8:00 - 12:00 Uhr alle anderen Ämter: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 16:00 Uhr Hinweis (nach 16:00 Uhr nur mit Terminreservierung)

    Kontakt

    Fax: +49 4541 8000-9999

    Telefon Festnetz: 04541 8000-880

    E-Mail: stadt@ratzeburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Ratzeburg - Städtischer Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Seedorfer Straße 47

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 12:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Fr. 07:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04541 8000-9601

    Telefon Festnetz: 04541 8000-600

    E-Mail: bauhof@ratzeburg.de

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Laub, Laubentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English