Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Neumünster: Straßenreinigung
- Im Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie unter Punkt 7. Stadtentsorgung die aktuelle Straßenreinigungsgebührensatzung (7.6) und Straßenreinigungssatzung (7.5).
- Es geht um Steuern und Abgaben bei den Straßenreinigungsgebühren? Dann wenden Sie sich bitte an die entsprechende Abteilung unter der Rufnummer 04321 942 2212, E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de.
- Im Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie unter Punkt 7. Stadtentsorgung die aktuelle Straßenreinigungsgebührensatzung (7.6) und Straßenreinigungssatzung (7.5).
- Es geht um Steuern und Abgaben bei den Straßenreinigungsgebühren? Dann wenden Sie sich bitte an die entsprechende Abteilung unter der Rufnummer 04321 942 2212, E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von  07:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallbetrieb, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsamt, Abfallwirtschaft, Abfluss verstopft, Biotonne, Braune Tonne, Duales System, Entsorgung, Kanal verstopft, Mülltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonnen, Sondermüll, Sperrmüll, Sperrmüllkarten, Stadtreiniger, Stadtreinigung, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt, Straßenreinigung, verstopfte Abwasserleitung, Winterdienst, Winterdienst-Beschwerden
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung