Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Neumünster: Straßenreinigung

    • Im Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie unter Punkt 7. Stadtentsorgung die aktuelle Straßenreinigungsgebührensatzung (7.6) und Straßenreinigungssatzung (7.5).
    • Es geht um Steuern und Abgaben bei den Straßenreinigungsgebühren? Dann wenden Sie sich bitte an die entsprechende Abteilung unter der Rufnummer 04321 942 2212, E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ

    Adresse

    Hausanschrift

    Niebüller Straße 90

    24536 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2921

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2900

    E-Mail: tbz@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Straßenreinigung, Disposition

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2960

    Internet

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallbetrieb, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsamt, Abfallwirtschaft, Abfluss verstopft, Biotonne, Braune Tonne, Duales System, Entsorgung, Kanal verstopft, Mülltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonnen, Sondermüll, Sperrmüll, Sperrmüllkarten, Stadtreiniger, Stadtreinigung, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt, Straßenreinigung, verstopfte Abwasserleitung, Winterdienst, Winterdienst-Beschwerden

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Laub, Laubentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de