Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Kiel: Hinweise Servicecenter
Straßenreinigung
In Kiel gilt die Straßenreinigungssatzung (siehe Link).
Öffentliche Toiletten in der Kieler Innenstadt:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) betreut als stadteigener Betrieb auch die öffentlichen Toilettenanlagen der Landeshauptstadt Kiel. Einige davon sind an Gastronomiebetriebe (Café, Imbiss oder Kneipe) vermietet und werden von diesen Pächtern betreut; bleiben aber öffentlich zugänglich.
An mehreren Standorten in der Kieler Innenstadt befinden sich diese öffentliche Toiletten, die in der verlinkten Broschüre "WC-Wegweiser für die Kieler City" anhand des Kieler Stadtplanes gekennzeichnet und mit Öffnungszeiten sowie weiteren Informationen der Ausstattung z. B. "behindertengerecht" oder "Automatische Toilettenanlage" (Münzgeld erforderlich) ausgewiesen sind. Unter dem Direktlink "WC-Wegweiser Kiel" finden Sie außerdem den Kieler Stadtplan mit Kennzeichnung aller öffentlichen Toiletten. Das Konzept "Die nette Toilette" ergänzt die öffentlichen Toilettenanlagen. Achten Sie auf den Aufkleber "Die nette Toilette". Hier finden Sie Geschäfte, die mit der Stadt eine Kooperation eingegangen sind und ihre Toiletten auch für Nicht-Kundinnen und -Kunden kostenfrei zur Verfügung stellen. Weitere Informationen sowie eine Übersichtskarte hierzu finden Sie unter dem Link "Die nette Toilette".
- Direktlink WC-Wegweiser Kiel
- Öffentliche Toiletten in Kiel und "Die nette Toilette"
- Straßenreinigungsstatzung
Straßenreinigung
In Kiel gilt die Straßenreinigungssatzung (siehe Link).
Öffentliche Toiletten in der Kieler Innenstadt:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) betreut als stadteigener Betrieb auch die öffentlichen Toilettenanlagen der Landeshauptstadt Kiel. Einige davon sind an Gastronomiebetriebe (Café, Imbiss oder Kneipe) vermietet und werden von diesen Pächtern betreut; bleiben aber öffentlich zugänglich.
An mehreren Standorten in der Kieler Innenstadt befinden sich diese öffentliche Toiletten, die in der verlinkten Broschüre "WC-Wegweiser für die Kieler City" anhand des Kieler Stadtplanes gekennzeichnet und mit Öffnungszeiten sowie weiteren Informationen der Ausstattung z. B. "behindertengerecht" oder "Automatische Toilettenanlage" (Münzgeld erforderlich) ausgewiesen sind. Unter dem Direktlink "WC-Wegweiser Kiel" finden Sie außerdem den Kieler Stadtplan mit Kennzeichnung aller öffentlichen Toiletten. Das Konzept "Die nette Toilette" ergänzt die öffentlichen Toilettenanlagen. Achten Sie auf den Aufkleber "Die nette Toilette". Hier finden Sie Geschäfte, die mit der Stadt eine Kooperation eingegangen sind und ihre Toiletten auch für Nicht-Kundinnen und -Kunden kostenfrei zur Verfügung stellen. Weitere Informationen sowie eine Übersichtskarte hierzu finden Sie unter dem Link "Die nette Toilette".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)
Aktuelles
Das Nachhaltigkeitszentrum ist eine Einrichtung der Landeshauptstadt Kiel, koordiniert durch das Umweltschutzamt, in Kooperation mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) und dem Klimaforum. Das ABK Kundenzentrum  ist zuständig für diverse Beratungen und Serviceangebote zum Thema Abfall. Eine genaue Auflistung der Zuständigkeiten sowie den Kontakt finden Sie weiter unten aufgelistet. Die Umweltberatung  des Umweltschutzamtes der Landeshauptstadt Kiel ist zuständig für:  Nachhaltig und fair einkaufen und leben Klimagerecht und gentechnikfrei ernähren Umweltfreundlich mobil Naturnah gärtnern Schadstoffarm wohnen Energie und Wasser sparen Beratung und Vernetzung für nachhaltige Projekte und nachhaltiges Engagement Das Klimaforum , ein Zusammenschluss lokaler Initiativen, ist eine Anlaufstelle für Informationen, Beratung und Veranstaltungen rund um den Klimaschutz.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum) Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)  Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Landeshauptstadt Kiel - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel - Kundenzentrum
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:  Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr  Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr  Persönliche Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr  Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet  Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr. Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist von  Mittwoch, 29.01. bis Freitag, 31.01.25 wegen Ausbesserungsarbeiten geschlossen . Generell  geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.  Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).  
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallbetrieb, Abfallentsorgungsamt, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Kiel: Hinweise Servicecenter
Die Gebühren sind in der Straßenreinigungssatzung festgelegt (siehe Link unten).
Die Gebühren sind in der Straßenreinigungssatzung festgelegt (siehe Link unten).
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Laub, Laubentsorgung