Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie bedürfen einer behördlichen Anordnung.

    Beschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.

    Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • Lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren,
    • Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte,
    • Leiteinrichtungen,
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.

    Hinweise für Segeberg: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörden oder (bei Straßenbauarbeiten) an die Straßenbaubehörden. Für Bahnübergänge bestehen zudem Zuständigkeiten der Bahnunternehmen.

    Straßenverkehrsbehörden sind je nach Zugehörigkeit der Straße (zum Beispiel Gemeinde-, Landes-, Bundesstraße):

    • der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel,
    • die Kreise und kreisfreien Städte,
    • die Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
    • die amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie die Ämter bei Anordnungen
      • über das Halten und Parken,
      • zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Gemeindestraßen,
      • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordung (StVO),
      • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Arbeiten im Straßenraum.

    Straßenbaubehörden sind diejenigen Behörden, welche die Aufgaben der beteiligten Träger der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Verkehrssaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Auenland Südholstein - Sachgebiet IV (Ordnungswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenweg 11

    24568 Nützen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4191 5009-0

    E-Mail: ordnungsamt@auenland-suedholstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen sind grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen. Abweichend hiervon ergeben sich insbesondere aus § 5 b Abs. 2 - 6 StVG sowie § 51 StVO (zum Beispiel Kostentragung durch die Antragsteller bei touristischen Hinweiszeichen) andere Regelungen.

    Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Umzug, Pfosten, zeitlich begrenzte Halteverbote, Groß- und Schwertransporte, Poller, Bügel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation