Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie bedürfen einer behördlichen Anordnung.
Beschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.
Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.
Zu den Verkehrszeichen zählen:
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- Lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).
Verkehrseinrichtungen sind:
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer, Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen,
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Föhr-Amrum: Verkehrszeichen - Föhr-Amrum
Für den Bereich der Insel Amrum ist die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerbüro, Strunwai 5, 25946 Nebel, zuständig.
Für den Bereich der Insel Föhr ist das Amt Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerbüro, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr, zuständig.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden oder (bei Straßenbauarbeiten) an die Straßenbaubehörden. Für Bahnübergänge bestehen zudem Zuständigkeiten der Bahnunternehmen.
Straßenverkehrsbehörden sind je nach Zugehörigkeit der Straße (zum Beispiel Gemeinde-, Landes-, Bundesstraße):
- der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel,
- die Kreise und kreisfreien Städte,
- die Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
- die amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie die Ämter bei Anordnungen
- über das Halten und Parken,
- zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Gemeindestraßen,
- im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordung (StVO),
- im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Arbeiten im Straßenraum.
Straßenbaubehörden sind diejenigen Behörden, welche die Aufgaben der beteiligten Träger der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen.
Hinweise für Föhr-Amrum: Verkehrszeichen - Föhr-Amrum
Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Aus organisatorischen Gründen möchten Sie Ihre Anfrage an die jeweils zuständige Stelle richten.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Christiansen (Leitung Bürgerbüro)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-851
Fax: +49 4681 5004-855(Zentrale)
E-Mail: ordnungsamt@amtfa.de
E-Mail: m.christiansen@amtfa.de
E-Mail: admin@amtfa.de
Herr Jörg Becker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004847
Fax: +49 4681 5004855(Zentrale)
E-Mail: j.becker@amtfa.de
Internet
Amt Föhr-Amrum - Außenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Nebel Mitte
Linie:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Krahmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-43
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
E-Mail: k.krahmer@amtfa.de
Internet
Formulare
Hinweise für Föhr-Amrum: Verkehrszeichen - Föhr-Amrum
Musterantragsformulare für Verkehrsbeschränkungsmaßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung können zur Verfügung gestellt werden.
Eine entsprechende Anfrage möchten Sie bitte an folgende Emailanschrift richten: m.christiansen@amtfa.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen sind grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen. Abweichend hiervon ergeben sich insbesondere aus § 5 b Abs. 2 - 6 StVG sowie § 51 StVO (zum Beispiel Kostentragung durch die Antragsteller bei touristischen Hinweiszeichen) andere Regelungen.
Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Groß- und Schwertransporte, Poller, Umzug, Pfosten, zeitlich begrenzte Halteverbote, Bügel