• Mühlenrade (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Verkehrszeichen Aufstellung

Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie bedürfen einer behördlichen Anordnung.

Beschreibung

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.

Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen,
  • Licht­technische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).

Verkehrseinrichtungen sind:

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren,
  • Park­scheinautomaten,
  • Geländer, Absperrgeräte,
  • Leiteinrichtungen,
  • Blinklicht- und Licht­zeichenanlagen („Ampeln“).

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörden oder (bei Straßenbauarbeiten) an die Straßenbaubehörden. Für Bahnübergänge bestehen zudem Zuständigkeiten der Bahnunternehmen.

Straßenverkehrsbehörden sind je nach Zugehörigkeit der Straße (zum Beispiel Gemeinde-, Landes-, Bundesstraße):

  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel,
  • Kreise und kreisfreien Städte,
  • Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
  • Amtsfreie Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie die Ämter bei Anordnungen
    • über das Halten und Parken,
    • zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Gemeindestraßen,
    • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
    • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Arbeiten im Straßenraum.

Straßenbaubehörden sind diejenigen Behörden, welche die Aufgaben der beteiligten Träger der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen.

Ansprechpartner

FD Ordnung

Adresse

Hausanschrift

Gülzower Straße 1

21493 Schwarzenbek

Öffnungszeiten

Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 04151 8422-14

E-Mail: ordnung@amt-schwarzenbek-land.de

Version

Technisch erstellt am 26.09.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Fachdienst 141-Verkehrsrechtliche Daueranordnungen

Adresse

Hausanschrift

Kesselflickerstraße 2

21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 04151 86730

E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de

Kontaktperson

  • Herr L. Schneider (Fachgebietsleiter Straßenverkehrsbehörde)

    E-Mail: l.schneider@kreis-rz.de

    Telefon Festnetz: 04151 8673-46

  • Frau Stamer (Fachdienstleitung)

    E-Mail: stamer@kreis-rz.de

    Telefon Festnetz: 04151 8673-45

Version

Technisch erstellt am 05.04.2023

Technisch geändert am 17.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen sind grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen. Abweichend hiervon ergeben sich insbesondere aus der StVG sowie der StVO (zum Beispiel Kostentragung durch die Antragsteller bei touristischen Hinweiszeichen) andere Regelungen.

Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Groß- und Schwertransporte, zeitlich begrenzte Halteverbote, Umzug, Bügel, Poller, Pfosten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020