Teilung von Grundstücken
Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.
Beschreibung
Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.
Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.
Sonderfälle:
Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.
Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.
Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.
Zuständigkeit
An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).
Ansprechpartner
Stadt Itzehoe: Abteilung Tiefbau und Grundstücksverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Mo. 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Mittwochs geschlossen. Weitere Termine nur nach Vereinbarung.
Internet
Kreis Steinburg - IV22 Bauaufsicht und Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@steinburg.de
Stichwörter
Bauaufsicht, Bauaufsichtsbehörde, Bauaufsichtsbehörde: Bauvorhaben, Brandschutz, Brandschutzbehörde, Untere Bauaufsicht
Formulare
Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Teilungsgenehmigung