Grundstücksteilung Genehmigung

    Teilung von Grundstücken

    Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.

    Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.

    Sonderfälle:
    Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

    Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

    Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2022 (von: Carstens, Lissa)

    Technisch geändert am 20.11.2023 (von: Hamburg, Ina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Arensharde - Fachbereich Bauwesen - Sachgebiet Allg. Bauverwaltung und Grundstücksaktenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 41

    24887 Silberstedt

    Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt vor dem Haupteingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Diverse
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04626 96-60

    Fax: 04626 96-96

    E-Mail: bauamt@amt-arensharde.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2010 (von: Tams, Christoph)

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: Jansen, Levke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Teilungsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)