Teilung von Grundstücken
Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.
Beschreibung
Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.
Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.
Sonderfälle:
Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.
Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.
Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.
Zuständigkeit
An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).
Ansprechpartner
Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Fachabteilungen Montag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag 7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Roland Dürrbaum
Telefon Festnetz: 0431 3201-400
E-Mail: r.duerrbaum@altenholz.de
Frau Maja Zibull
Telefon Festnetz: 0431 3201-410
E-Mail: m.zibull@altenholz.de
Frau Nina Lewandowski
Telefon Festnetz: 0431 3201-421
E-Mail: n.lewandowski@altenholz.de
Frau Johanna Szymanski
Telefon Festnetz: 0431 3201-413
E-Mail: j.szymanski@altenholz.de
Frau Annika Preuße
Telefon Festnetz: 0431 3201-401
E-Mail: a.preusse@altenholz.de
Herr Sven Rathe
Telefon Festnetz: 0431 3201-415
E-Mail: s.rathe@altenholz.de
Herr Dirk Schulze
Telefon Festnetz: 0431 3201-412
E-Mail: d.schulze@altenholz.de
Herr Ilja Schäpke
Telefon Festnetz: 0431 3201-340
E-Mail: i.schaepke@altenholz.de
Herr Finn Kohnke
Telefon Festnetz: 0431 3201-115
E-Mail: f.kohnke@altenholz.de
Herr Felix Hoser
Telefon Festnetz: 0431 3201-426
E-Mail: f.hoser@altenholz.de
Internet
Formulare
Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Teilungsgenehmigung