Grundstücksteilung Genehmigung

    Teilung von Grundstücken

    Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.

    Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.

    Sonderfälle:
    Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

    Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

    Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Abteilung Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bauamt Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Gerne können Sie auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten telefonisch mit uns vereinbaren!

    Kontakt

    Fax: +49 4522 74395555

    Telefon Festnetz: +49 4522 743324

    Telefon Festnetz: +49 4522 743159

    E-Mail: bauamt@kreis-ploen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Bönebüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Sickkamp 14

    24620 Bönebüttel

    Kontakt

    Fax: +49 4321 2525510

    Telefon Festnetz: +49 4321 2525509

    E-Mail: info@gemeinde-boenebuettel.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Gemeinde Bönebüttel ist mit der Stadt Neumünster eine Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Die Stadt Neumünster nimmt (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. Kfz-Angelegenheiten) alle relevanten Leistungen für die Gemeinde wahr.

    Detaillierte Informationen zum Leistungsspektrum der Stadt Neumünster inklusive Ansprechpartnern, Adressen etc. finden Sie auf der Homepage der Stadt Neumünster im Bereich: Bürgerservice - Dienstleistungen A bis Z.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Teilungsgenehmigung

    Sprachversion

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    Englisch

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