Grundstücksteilung Genehmigung

    Teilung von Grundstücken

    Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.

    Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.

    Sonderfälle:
    Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

    Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

    Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Bauaufsicht - Team Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-162

    Telefon Festnetz: 04841 67-623

    Fax: 04841 67-265

    E-Mail: bauaufsicht-sued@nordfriesland.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2019 (von: Webservice, Kreis Nordfriesland)

    Technisch geändert am 05.02.2024 (von: Schulze, Dagmar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Nordsee-Treene

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 19

    25866 Mildstedt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!) Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 9920

    Fax: 04841 992255

    E-Mail: info@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Teilungsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)