Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Ansprechpartner
Amt Mittelholstein - Bereich II/2 - Steuern und Anlagenbuchhaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen
Kontaktperson
Sarah Garbers
Sandra Steenbock
Amt Mittelholstein - Fachbereich II - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Hohenwestedt
Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt
IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00
BIC: NOLADE21HWS
Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Rechtsgrundlage(n)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Landeswassergesetz (LWG)
Hinweise für Mittelholstein: Abwasser Satzung
Die Satzung der Gemeinden des Amtes Mittelholstein finden Sie unter:
Fristen
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
- Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer/in einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Übersicht über die fachlich zuständigen Behörden sowie Ansprechpartner finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020
Stichwörter
Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Niederschlagswasserversickerung, Abwasseranschluss, RÜ, Niederschlagswasser, Kleinkläranlage, Kanalgebühr, Abwasser, Niederschlagswassereinleitung, Brauchwasser, Trennsysteme, Niederschlagswasserabgabe, Kleineinleiter, Wasserabgabe, Schmutzwassereinleitung, Gemeingebrauch, Abwasserabgabe, SRK, Geschlossene Grube, Kläranlage, Kleineinleiterabgabe, RÜB, Schmutzwasser, KSR, Kanalgebühren, Regenwasser, Mischwasserkanalisation, Einleitung, Gebühren, Abwasserkosten, Schmutzwasserabgabe